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   VG Braunschweig, 10.07.2003 - 6 B 174/03   

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https://dejure.org/2003,25547
VG Braunschweig, 10.07.2003 - 6 B 174/03 (https://dejure.org/2003,25547)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10.07.2003 - 6 B 174/03 (https://dejure.org/2003,25547)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 6 B 174/03 (https://dejure.org/2003,25547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausnahmegenehmigung von der Schulbezirkseinteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 Abs 3 S 4 Nr 1 SchulG ND; § 123 VwGO
    Ausnahmegenehmigung; Gehgeschwindigkeit; Schulbezirkseinteilung; Schulweg; unzumutbare Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 3502/00

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten; Erstattung der Kosten für eine

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.07.2003 - 6 B 174/03
    In Anlehnung an die nicht mehr gültige Neufassung der Verordnung des Nds. Kultusministers über den Schülertransport vom 17.08.1978 (SchVBl. 1978, 295) kann bei der Berechnung der Gehgeschwindigkeit davon ausgegangen werden, dass je 200 m Fußweg 3 Minuten benötigt werden (vgl. dazu auch Nds. OVG, Urt. vom 20.02.2002, 13 L 3502/00, Nds. VBl. 2003, 83).
  • VG Braunschweig, 06.08.1999 - 6 B 147/99

    Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen Schule; Orientierungsstufe;

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.07.2003 - 6 B 174/03
    Es gewinnt durch die neue Umgebung wertvolle, nicht immer negative Erfahrungen, sodass der Wechsel auch in eine völlig unbekannte Klasse einer Schülerin bzw. einem Schüler grundsätzlich zuzumuten ist, zumal keinesfalls ausgemacht ist, dass durch schulische Veränderungen bestehende Freundschaften zerbrechen; es können auch neue Freundschaften entstehen (vgl. etwa VG Braunschweig, Beschl. vom 06.08.1999 - 6 B 147/99 - Urt. vom 22.07.1996 - 6 A 61240/96; Nds. OVG, Beschl. vom 29.01.1995 - 13 M 5328/95; vgl. ferner Brockmann in: Seyderhelm/ Nagel/ Brockmann, Niedersächsisches Schulgesetz, § 63 Anm. 5.2.2, S. 401).
  • VG Stuttgart, 01.09.2010 - 12 K 2706/10

    Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirks; Gesundheit eines Schülers;

    Im Übrigen weist das Regierungspräsidium S. im Widerspruchsbescheid vom 21.06.2010 zu Recht darauf hin, dass viele Eltern gezwungen sind, die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren und dass deshalb bei der Antragstellerin schon keine individuelle Ausnahmesituation vorliegt (vgl. hierzu auch VG Braunschweig, Beschl. v. 10.07.2003 - 6 B 174/03 -, juris).
  • VG Braunschweig, 03.08.2010 - 6 B 126/10

    Betreuung; Härte

    Vielmehr liegt sie nur vor, wenn die Nachteile des Besuchs der zuständigen Pflichtschule auch mit Blick auf das vom Gesetzgeber vorrangig bewertete öffentliche Interesse an der Erfüllung der Schulbezirkseinteilung im Einzelfall wegen einer "unzumutbaren Härte" nicht hinnehmbar oder aus pädagogischen Gründen geboten ist (vgl. für alles Vorstehende: VG Braunschweig, B. v. 10.07.2003 - 6 B 174/03 -, dbovg).
  • VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 63/03

    Gefährlicher Schulweg; Gewichtsbelastung; Mindestentfernung; Schultasche;

    In Anlehnung an früher gültige Regelungen (Verordnung über den Schülertransport vom 02.08.1974, Nds. GVBl, S. 405, Neufassung der Verordnung des Nds. Kultusministers über den Schülertransport vom 17.08.1978, Nds. GVBl. S. 624) ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Berechnung der Gehgeschwindigkeit motorisch normal entwickelter Grundschüler, die eine Schultasche tragen, davon ausgegangen werden kann, dass je 200 m Fußweg 3 Minuten benötigt werden (Nds. OVG, Urt. vom 20.02.2002 - 13 L 3502/00, Nds. VBl. 2003, 83; VG Braunschweig, Beschl. vom 10.07.2003 - 6 B 174/03, VG Göttingen, Urt. vom 09.12.2003 - 4 A 4014/01 -).
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